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Energie-Gebäudepass
CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Ausfallversicherung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit
KfW Förderbank:
Sie möchten Ihr Dach mit einer PV-Anlage ausrüsten?
Privatkreditantrag
DSB Bank: Neuer Finanzierungspartner

Seit Juli 2008 Pflicht: der Energieausweis

 

 

 

 

 


Der lange diskutierte Energieausweis für bestehende Gebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, ist seit 1. Juli 2008 Pflicht. Für Gebäude, deren Fertigstellung nach 1965 erfolgte, ist der Stichtag für einen Energieausweis der 1. Januar 2009. Das schreibt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) vor, die bereits seit 1. Oktober letzten Jahres in Kraft ist. Doch den Energieausweis benötigen nur Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten. Selbstnutzer müssen keinen Energieausweis vorlegen!

Inhalt und Nutzen
Auch nach über zweijährigen Verhandlungen konnte keine Einheitlichkeit bzgl. des Energieausweises erzielt werden. Nun sieht der Gesetzgeber zwei Varianten vor: den Bedarfs- und den Verbrauchsnachweis. Für beide gibt es jedoch spezielle Vorschriften und Fristen, nicht jeder darf frei wählen. Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen haben die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsnachweis, wenn die Wohneinheiten nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung vom 1. August 1977 errichtet oder saniert wurden. Ältere Gebäude, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und bei denen keine Nachrüstung stattgefunden hat, müssen – wenn sie aus weniger als fünf Wohneinheiten bestehen – den aufwändigeren Bedarfsausweis wählen. Bei mehr als fünf Wohneinheiten pro Gebäude besteht auch hier die Möglichkeit des verbrauchsabhängigen Ausweises. In jedem Fall haben Miet- oder Kaufinteressenten seit 1. Juli 2008 bzw. ab 1. Januar 2009 einen Anspruch darauf, den Energieausweis für das betreffende Objekt vorgelegt zu bekommen. Das fördert die Transparenz und Vergleichbarkeit der Immobilien – denn jetzt kann der Energiebedarf bzw. –verbrauch gegenübergestellt werden.

Begriffe zum Energieausweis
Im neuen Energieausweis gibt es eine Reihe von Fachbegriffen. Es wird unterschieden zwischen dem Primärenergiebedarf und dem Endenergiebedarf. Wie effizient der Energieverbrauch eines Gebäudes ist, ergibt die Kennzahl für die Gesamtenergieeffizienz, die durch den Primärenergiebedarf dargestellt wird. Dieser zeigt nicht nur die tatsächlich verbrauchte Energie an, sondern berücksichtigt auch die Kosten für deren Erschließung und Verteilung, gewichtet also auch zwischen den einzelnen Energieträgern und ihren Auswirkungen auf die Umwelt. Der Endenergiebedarf dagegen gibt die jährlich nötige Energiemenge für Heizung, Warmwasser und Lüftung an. Neben den entsprechenden Berechnungen und Kennzahlen hält das standardisierte vierseitige Formular weitere Begriffserläuterungen bereit.

Ausstellung und Fristen
An wen können sich Eigentümer wenden, wenn sie sich einen Energieausweis ausstellen lassen möchten? Laut der neuen EnEV 2007 sind dazu verschiedene Berufsstände berechtigt. Hierzu zählen Ingenieure und Techniker der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik, aber auch Handwerker mit einem Eintrag in die Handwerksrolle in einem der genannten Fachgebiete, Schornsteinfeger oder Energieberater, die vor April 2007 ihre Aus- und Weiterbildung begonnen haben. Seit dem Jahr 2008 bieten diese Berufsgruppen standardisierte Angebote für beide Arten des zehn Jahre gültigen Energieausweises an. Unter www.dena.de (Deutsche Energie-Agentur) finden Sie im Internet schnell Verzeichnisse von Energieausweis-Ausstellern für alle Orte in Deutschland..

Förderprogramme
Um die Energiebilanz eines Wohngebäudes zu verbessern, gibt es eine Vielzahl an förderfähigen Sanierungsprogrammen. Interessenten wenden sich am besten über ihre Hausbank an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die wahlweise Zuschüsse oder günstige Kredite vergibt. Die Höhe der Zuwendungen oder Kredite hängt davon ab, welches Energieverbrauchsniveau durch die Modernisierung erreicht wird. Weitere Fördermöglichkeiten bietet das CO²-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung oder Vor-Ort-Energiesparberatungen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden. Auch die jeweiligen Kommunen und Landkreise bieten Förderungen an. Hier lohnt sich die Nachfrage bei der zuständigen Gemeinde bzw. dem Landratsamt.

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CO2-Gebäudesanierungsprogramm verlängert

Die Förderung, die bis 2007 fortgeführt wird, kann für Sie als Um- oder Ausbauer besonders interessant sein: finanziell unterstützt werden beispielsweise Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Dämmung von Dach, Aussenwänden sowie Kellerdecke.

CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird verlängert

Bundesbauminister Dr. Manfred Stolpe hat dem Bundeskabinett einen Bericht über die Fortführung des
CO2-Gebudesanierungsprogramms der KfW-Förderbank
 bis 2007 vorgelegt.
2006 und 2007 werden für die Fortführung des Programms insgesamt 720 Millionen Euro zur Zinsverbilligung und für Teilschuldenerlasse zur Verfügung stehen. Damit stehen Darlehen in Höhe von 3 Milliarden Euro bereit.
Gefördert werden beispielsweise Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Dämmung von Dach, Aussenwänden sowie Kellerdecke. Ein Teilschuldenerlass in Höhe von 15 Prozent erhält, wer bei der Sanierung die auch für Neubauten geltende Energieeinsparverordnung einhält.
Insgesamt wurden von der KfW-Förderbank seit dem Programmstart bis März 2005 rund 75.500 Darlehen mit einem Volumen von 4,2 Milliarden Euro zugesagt und Massnahmen an rund 223.000 Wohnungen gefördert. Der Ausstoss von CO sinkt damit im Jahre 2005 und in jedem Folgejahr um rund 1 Million Tonnen.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Pressemitteilung Nr.: 131/2005, 27. April 2005

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Ausfallversicherung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit

Mit großer Nachfrage und absolut positivem Echo startete das neue Produkt zur Absicherung der Finanzierungsrate. Besonders vorteilhaft wurde die monatliche Zahlungsweise bewertet. Auch der niedrige Beitrag ab 4,83 € mtl. und die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit machen das Produkt hoch interessant für alle Seiten. Hierdurch können die Ängste von Ihnen vor einem Immobilienerwerb endlich erfolgreich eingedämmt werden.

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KfW Förderbank:
Neue Zinsbindungen und Darlehenslaufzeiten im Wohneigentumsprogramm ab Februar 2008. Ab dem 1. Februar 2008 werden die Konditionen für künftige Wohneigentümer im KfW-Wohneigentumsprogramm attraktiver. Darlehensnehmer können Wohneigentumskredite mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren beantragen. Erstmalig ist eine Zinsbindungsfrist von 15 Jahren möglich. Bisher war die Höchstlaufzeit auf 30 Jahre festgelegt und eine Zinsbindungsfrist von fünf oder zehn Jahren wählbar.

Weiterhin wird die bereitstellungszinsfreie Zeit in den Programmen „Wohneigentum“ und „Wohnraum modernisieren“ auf vier Monate ausgeweitet, d.h. ab
01. Februar 2008 werden Bereitstellungszinsen beginnend zwei Bankarbeitstage und vier Monate nach Zusagedatum für noch nicht abgerufene Kreditbeträge in Rechnung gestellt

Ausführliche Informationen zu den Programmen der KfW Förderbank finden Sie im Internet unter http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/index.jsp.
 

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Sie möchten Ihr Dach mit einer PV-Anlage ausrüsten?
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  * keine Grundschuldeneintragung
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  * Positive Bonitätsprüfung
2. Darlehen über 100.000 Euro netto
  * zusätzlich ist Eigenkapital bzw. sind Zusatzsicherheiten erforderlich.

Solar2.Plus
  * inklusive kostenlose Photovoltaikversicherung für 1 Jahr (max. 1.000 Euro) und Elektronikversicherung Betreiberhaftpflicht


Hinweis: Die Mehrwertsteuer kann zwischenfinanziert werden

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